Fallschirmspringen – Lizenz zum alleine Springen

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Fallschirmspringen ist ein Erlebnis der besonderen Art. Nach einem kurzen Flug springt man in den weiten Himmel unter sich, erlebt den freien Fall und zieht schließlich die Reißleine, um die Geschwindigkeit beim Auftreffen am harten Boden auf ein verträgliches Maß zu drosseln.

Fallschirmsprung: Allgemeines, Ausbildung, Lizenz

Um alleine springen zu dürfen, muss man eine gültige Fallschirmsprung-Lizenz besitzen, der eine Ausbildung vorausgeht. Vor der Ausbildung (Infos zur AFF-Methode) muss man einiges beachten: Die auszubildende Person braucht eine Tauglichkeitsbescheinigung vom Arzt, muss an einem Erste-Hilfe-Kurs teilgenommen haben und mindestens 14 Jahre alt sein (hierbei benötigt man auch die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten).

Lernen & Sicherheit stehen im Vordergrund der Fallschirmsprung-Ausbildung

Während der Ausbildung wird der Fallschirmsprung-Schüler immer überwacht und hat einige Aufgaben zu erfüllen – etwa Springen mit Sprungauftrag, Verlassen des Flugzeuges unter besonderen Voraussetzungen, Drehungen im freien Fall oder eine Ziellandung. Um die Sicherheit des Schülers zu gewährleisten, ist immer ein automatisches Öffnungsgerät für den Fallschirm mit dabei.

Prüfungen für Fallschirmspringer-Lizenz

Nach der positiven Absolvierung einer theoretischen Prüfung und zwei Prüfungssprüngen wird die Fallschirmsprung-Lizenz erworben. Wer keine Sprunglizenz besitzt und trotzdem Fallschirmspringen möchte, muss auf einen so genannten Tandemsprung zurückgreifen.

Weiterführende Links:
Kosten & Infos zum Fallschirmsprung

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